Codes in Arbeitszeugnissen – Bedeutung der Formulierungen

Gerade im Bewerbungsprozess ist es essentiell, seine Arbeitsbiographie und seine Qualität und Fähigkeiten durch ein Arbeitszeugnis, zumindest der letzten Jahre, nachweisen zu können. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass Ihren Arbeitszeugnissen bei Ihren Bewerbungsunterlagen den größten und Ausschlag gebenden Wert zukommt.

Rechtliche Bestimmungen

Bei Arbeitszeugnissen gibt es eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die ein gewisses Spannungsfeld erzeugen. Einerseits hat ein Arbeitnehmer das Recht auf ein Zeugnis. Das Zeugnis und die Formulierungen im Zeugnis dürfen auch nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer ein Nachteil entsteht. Andererseits muss ein Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen. Dies bringt Unternehmer und Personaler nicht selten in eine Zwickmühle, wenn Sie dem Arbeitnehmer aus ihrer Sicht nichts Gutes bescheinigen wollen oder können, das Zeugnis aber so erstellen müssen, dass es sich nicht nachteilig auswirkt. Obwohl Geheimcodes in Zeugnissen rechtlich untersagt sind, behelfen sich Unternehmer und Personaler mit einem gängigen Code in Arbeitszeugnissen.

Codes und versteckte Noten

In qualifizierten Arbeitszeugnissen werden Ihnen neben Ihren Tätigeitsfeldern im Betrieb auch Ihre Leistungen und Fähigkeiten bescheinigt. Aufgrund der oben genannten Problemlage hat sich im Zuge dessen ein floskelhafter Katalog etablierter Codes und versteckter Noten entwickelt, die auf den ersten Blick recht wohlwollend klingen, es aber nicht unbedingt sind. Auf die Leistung des Mitarbeiters bezogen, ergibt sich folgende Notentabelle

Note 1 – „…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Note 2 – „…zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Note 3 – „…zu unserer vollen Zufriedenheit“
Note 4 – „…zu unserer Zufriedenheit“
Note 5 – „…im Großen und Ganzen…“ oder „…insgesamt zu unserer Zufriedenheit“
Note 6 – „…war bemüht…“

Daneben verstecken sich weitere Codes und versteckte Noten in Arbeitszeugnissen. Ein Code ist zum Beispiel der Folgende:

„Er war sehr gesellig und trug so zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“

Klingt hervorragend, oder? Im Klartext bedeutet es, dass der Mitarbeiter ein Alkoholproblem hat. Sie sind also gut beraten Ihre Arbeitszeugnisse auf solche Floskeln zu prüfen.

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